Seit dem Schuljahr 2019/2020 unterstützen unsere Praxisberaterinnen und Praxisberater die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassenstufe an der SportOberschule bei der Berufsorientierung. Dabei werden die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen bei der beruflichen Orientierung noch stärker berücksichtigt sowie schulische Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und systematisiert.
Praxisberaternnen und Praxisberater sind Fachkräfte aus den Berufsbereichen Pädagogik, Sozialpädagogik und Soziale Arbeit, die über Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen.
Die Aufgaben der Praxisberaterinnen und Praxisberater:
- Durchführung des Potenzialanalyseverfahrens „Kompetenzanalyse Profil AC Sachsen“
- Erstellung eines Entwicklungsplanes für die Schüler und Schülerinnen auf der Grundlage der Ergebnisse des Potenzialanalyseverfahrens und Abstimmung dazu mit dem Schüler bzw. der Schülerin, den Eltern und dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin
- Vorbereitung und Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen wie zusätzliche Betriebspraktika, Schülerpraxiscenter (Berufsfelderkundung), Erkundung in Beruflichen Schulzentren und Betriebserkundungen
Ziel ist die Optimierung der Berufsorientierung an der SportOberschule, die individuelle Förderung sowie Verbesserung der Berufswahlkompetenz.
Es werden Potentiale sichtbar gemacht sowie praktische Berufsfelderkundungen organisiert und begleitet. So können die Schüler und Schülerinnen verschiedene Arbeits- und Ausbildungswelten kennenlernen und sich praktisch ausprobieren.
Komm vorbei!
Eure Praxisberaterinnen und Praxisberater unterstützen Euch in allen Belangen der zukünftigen Berufswahl:
- Raum 203
- täglich in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr
Außerdem sind wir telefonisch oder per Email für Euch erreichbar:
Sabine Seehawer
Telefon 0160 98279094 •
Gabriele Littau
Telefon 0341 9842345 •
Wladimir Littau
Telefon 0170 1967861 •
Dieses Projekt führen wir in Kooperation mit den Euro-Schulen Leipzig durch. |
|
Die Projektfinanzierung erfolgt durch das Land Sachsen mit Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. |
|