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Wechsel an ein Gymnasium

Der Übergang von der Oberschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist im Sächsischen Schulgesetz, in der Schulordnung Oberschulen und Abendoberschulen und in der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung geregelt.

Die Schulordnung Berufliche Gymnasien regelt die Aufnahme von Schülern nach Klasse 10 in diese Schulform.

Ein Übergang ist nach jeder Klassenstufe am Ende des Schuljahres bei Erfüllen der Voraussetzungen möglich. Beim Wechsel nach der Klassenstufe 10 muss an einem allgemeinbildenden Gymnasium die Klassenstufe 10 wiederholt werden. Es ist jedoch auch ein Wechsel an ein Berufliches Gymnasium möglich. Dieser ist in der Schulordnung Berufliche Schulen geregelt.

 

Leistungsvoraussetzungen

Klassenstufe Benötigte Leistungen Antragstellung  
5/6

Endjahreszeugnis:

  • Durchschnitt der Noten in D, Ma, En 2,0 oder besser und Leistung in den einzelnen Fächern nicht schlechter als Note 3
  • Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5

Antragserhalt an Schule, Abgabe im Gymnasium

 

7, 8, 9 Endjahreszeugnis:
  • Durchschnitt der Noten in D, Ma, En besser als 2,0
  • Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,0

Antragserhalt bei Oberschule (Formular)
Anmeldung am Gymnasium

 
10
  • Durchschnitt der Fächer D, Ma, En im Halbjahreszeugnis Kl. 10 (oder Abschlusszeugnis) besser als 2,5
  • Durchschnitt aller anderen Fächer im Halbjahreszeugnis Kl. 10 (oder Abschlusszeugnis) besser als 2,5
  • Bestandene Prüfung zum Realschulabschluss

Antragserhalt bei Oberschule (Formular)
Abgabe Antrag bei Gymnasium (falls zweite Fremdsprache erlernt)
Einsendung an das Landesamt für Schule und Bildung (falls keine zweite Fremdsprache erlernt)

 

 

In der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wird außerdem festgelegt, dass ein Schüler nicht nur die oben genannten Leistungen vorweisen muss, sondern dass

"das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird."

Gymnasien in Leipzig

 

Aufnahme an ein Berufliches Gymnasium

Leistungsvoraussetzungen:

  • Erfolgreicher Realschulabschlusss oder gleichwertiger mittlerer Schulabschluss
  • In D, Ma, En und einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal Note 2 und
  • Durchschnitt aller Noten des Abschlusszeugnisses besser als 2,5 oder
  • Durchschnitte aller Noten des Abschlusszeugnisses besser als 3,0 und
  • D, Ma, En nicht schlechter als Note 3

Berufliche Schulen in Leipzig