Hausordnung
Vorwort
Schüler, Eltern, Lehrer und alle Mitarbeiter der SportOberschule Leipzig begreifen unsere Schule als gemeinsamen Lebensraum, der von allen mitgestaltet wird. Jeder soll sich hier wohl fühlen und optimale Rahmenbedingungen für eine hervorragende Entwicklung in Schule und Sport nutzen können. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um ein Klima von Offenheit und Vertrauen. Sie begegnen sich stets mit gegenseitiger Achtung und Respekt innerhalb und außerhalb der Schule und achten und schützen die Würde des anderen.
Allgemeines
- Der Ehrenkodex der SportOberschule Leipzig (siehe Anlage 1) ist verbindlich für alle.
- Schüler beachten Hinweise, Aufforderungen und Anweisungen von Lehrern und Mitarbeitern.
- Schulfremde Personen melden sich sofort im Sekretariat an.
- Jeder verpflichtet sich, das Inventar, die Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und die Außenanlagen zu schonen und sauber zu halten.
- Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und illegale Graffiti werden zur Anzeige gebracht.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen – außer aus religiösen Gründen – ist im Schulhaus nicht gestattet. Angemessene Kleidung ist für jeden Schüler, Lehrer und Mitarbeiter selbstverständlich.
- Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Drogen, Zigaretten oder anderer legaler und illegaler Drogen oder Chemikalien ist auf dem Schulweg, während der Freistunden und/oder Pausen und während jeglicher Schulveranstaltungen nicht erlaubt und kann zu einer sofortigen Suspendierung sowie zum Schulausschluss führen.
- Waffen (z. B. Messer, Betäubungsmittel, Schreckschusspistolen u. ä.) und pyrotechnische Erzeugnisse dürfen auf dem Schulweg und während der Zeit von Schulveranstaltungen nicht mitgeführt werden.
- Das Mitführen und Vertreiben von verfassungswidrigen politischen und jugendgefährdenden Materialien sowie das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken ist verboten und verstößt gegen die Werte unserer Schule (Ehrenkodex).
- Schulische Veranstaltungen können von Schülern, Elternvertretern und Lehrkräften einberufen werden. Auf Grund der Arbeitszeitreglung des Hausmeisters sollten sie möglichst montags stattfinden und sind anzumelden.
Unterricht
- Mit dem Einlass zur ersten Stunde erwarten die unterrichtenden Lehrer ihre Schüler im Unterrichtsraum und erfüllen damit ihre Aufsichtspflicht.
- Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zu den festgelegten Zeiten und werden ausschließlich durch den Lehrer beendet.
- Mobiltelefone sind während des Unterrichtes auszuschalten und in der Tasche unterzubringen. Über Ausnahmen entscheidet der unterrichtende Fachlehrer. Dieser hat das Recht, die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung das Mobiltelefon bis zum Ende des Schultages des Schülers einzubehalten.
- Jacken sind in der Regel an den Garderobenhaken aufzuhängen.
- Der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum werden im ordentlichen Zustand verlassen (Tafel, Stühle, Müll).
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst fegt den Raum.
- Der Lehrer achtet darauf, dass der Unterrichtsraum sauber verlassen wird, die Fenster geschlossen und elektrische Geräte vom Strom getrennt sind und schließt das Zimmer ab. Schäden am Mobiliar sind dem Hausmeister anzuzeigen (Reparaturbuch im Sekretariat), Probleme mit der technischen Ausstattung sind in das digitale Erfassungssystem (Ticketsystem) auf der Homepage einzutragen.
- Jeder Schüler ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin versäumte Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise nachzuholen.
Freistunden, Aufenthalt im Schulhaus nach dem Unterricht
- In den Freistunden darf das Schulgelände von Schülern der Klassenstufen 5 - 8 nicht verlassen werden.
- Schüler halten sich vor dem Unterricht, in den Freistunden und bei Ankunft vom Profil oder bei späterem Unterrichtsbeginn bis zum Beginn der Pause ausschließlich im Erdgeschossbereich (Bibliothek, Speiseraum, Freizeitoase, Hof) auf, um ungestörten Unterricht im Haus zu ermöglichen. Erst mit Beginn der Pause werden die Garderoben aufgesucht.
- Der Aufenthalt im Schulhaus nach dem Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen (z. B. Warten auf Trainingsbeginn) und bis maximal 16:30 Uhr ausschließlich in der Bibliothek möglich.
Schüler, die sich dauerhaft im Foyer aufhalten, müssen das Schulhaus verlassen.
Pausen
- Der nachfolgende Unterrichtsraum ist rechtzeitig aufzusuchen.
- Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn begibt sich jeder Schüler an seinen Platz und legt alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.
- Unterrichtsmaterialien sind aus den Garderobenschränken vor Unterrichtsbeginn und am Ende der beiden Hofpausen zu entnehmen, Jacken sind mitzuführen.
- In der ersten großen Pause ist der Aufenthalt auf dem Schulhof für alle Schüler der Klassen 5 bis 8 verbindlich. Schüler der Klassen 9, 10 und 11 haben die Möglichkeit, ihre Pause im Erdgeschossbereich des Schulhauses (Bibliothek, Freizeitoase, Mehrzweckraum, …) zu verbringen.
- In der zweiten großen Pause (Mittagspause) halten sich die Schüler der Klassen 5 bis 8 auf dem Hof, in der Bibliothek, der Freizeitoase oder im Speiseraum zum Einnehmen des Mittagessens auf. Den Schülern der Klassen 9 bis 11 wird ermöglicht, das Schulgelände in der zweiten Hofpause zum Erwerb von Nahrungsmitteln zu verlassen.
- Unsere Schule wird durch einen Caterer versorgt, der eine ausgewogene und reichhaltige Mittagsversorgung garantiert, an der jeder Schüler teilnehmen kann. Daher ist die Versorgung durch externe Anbieter nicht erlaubt.
- Das Mitbringen und der Verzehr von aufputschenden Lebensmitteln (wie z. B. Energy-Drinks) beeinträchtigt die Gesundheit und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
- Der Zufahrtsweg vom Fahrradtor zum Hof ist kein Aufenthaltsbereich für Schüler, da es sich hier um einen Evakuierungsweg handelt.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Auf dem Hof ist das Ballspielen ausschließlich mit Softbällen gestattet, damit die Zerstörung von Jalousien verhindert wird.
- Das Kleinfeld steht für die Nutzung während der Pausen zur Verfügung. Das absichtliche Spielen von Bällen über die Zäune hinweg ist nicht erlaubt.
Speiseraum
- Während der großen Pausen dient der Speise-/Mehrzweckraum der Esseneinnahme für alle Schüler. Im Schulhaus sollte in den kleinen Pausen nur dann Speisen und Getränke eingenommen werden, wenn es im Unterrichtsraum nicht erlaubt ist.
- Es wird auf Ordnung und eine angemessene Esskultur geachtet.
- Elektronische Geräte sind während der großen Pausen im Speiseraum nicht zu benutzen.
- Bei der Einnahme von Speisen und Getränken im Speiseraum werden die Schultaschen außerhalb des Speiseraums auf den Bänken an den Fenstern im Gang abgestellt, Jacken an die Garderobenhaken gehängt. Das Einschließen der Taschen im Spind und/oder die Mitnahme von Wertsachen werden ausdrücklich empfohlen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Geräte zur öffentlichen Musikwiedergabe, Spielekonsolen
- Das Betreiben dieser Geräte ist in Schulhaus und Schulgelände nur mit Genehmigung eines Fachlehrers oder einer anderen Aufsicht führenden Person zu unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Zwecken erlaubt.
- Aus brandschutztechnischen Gründen ist das Aufladen privater Geräte jeglicher Art im Schulhaus nicht gestattet.
Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen ohne Einwilligung der Schulleitung und der betroffenen Person ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.
Krankheit
- Die Eltern informieren das Sekretariat der Schule bis zum Unterrichtsbeginn ihres Kindes über dessen Erkrankung, in der Regel online mit Hilfe des Schulmanagers.
- Eine von den Eltern oder Personensorgeberechtigten unterschriebene Entschuldigung muss spätestens am dritten Fehltag in der Schule vorliegen.
- Über die Entlassung eines Schülers aus dem Unterricht entscheidet der unterrichtende Fachlehrer. Er bestätigt die Entlassung auf einem entsprechenden Formular (siehe Anlage 2). Mit diesem Formular meldet sich der Schüler im Sekretariat.
- Die Information der Eltern ist nicht Sache der Schüler selbst, sondern darf ausschließlich durch das Sekretariat der Schule vorgenommen werden.
- Im Fall einer Sportbefreiung entscheidet der Sportlehrer über die Teilnahme am Sportunterricht. Der betreffende Schüler bringt Sportsachen mit und meldet sich mit der Bescheinigung des Arztes beim zuständigen Sportlehrer.
Diese Hausordnung wurde am 07.02.2022 durch die Schulkonferenz der Schule beschlossen und tritt am 28.02.2022 in Kraft.
U. Hempel
Vorsitzender der Schulkonferenz
Zusatz:
Zum Schutz der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Umsetzung rechtlicher Anordnungen sowie zur Organisation eines reibungslosen Unterrichtsverlaufes ist die Schulleitung bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, abweichende oder ergänzende Regelungen zeitlich begrenzt anzuordnen.
Anlage: