- In der ersten und zweiten Schulwoche werden Tests drei Mal pro Woche durchgeführt.
- In der ersten Woche gilt die Maskenpflicht im gesamten Haus, auch während des Unterrichts.
- In der zweiten Woche gilt (bis jetzt) während des Unterrichtes am Platz keine Maskenpflicht, aber an allen anderen Orten innerhalb der Schule bleibt sie wie bisher bestehen.
Wenn sich jedoch die Corona-Zahlen weiter stark erhöhen und die sogenannte "Vorwarnstufe" für das Erreichen der Überlastungsgrenze eintritt, gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichtes fort. - Sollte die Überlastungsgrenze überschritten werden, müssen wir wieder zum Wechselunterricht (ausgenommen Abschlussklassen) übergehen. Hoffen wir mal, dass das nicht passiert.
Schulleiter