Der Übergang von der Oberschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist im Sächsischen Schulgesetz, in der Schulordnung Oberschulen und Abendoberschulen und in der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung geregelt.
Die Schulordnung Berufliche Gymnasien regelt die Aufnahme von Schülern nach Klasse 10 in diese Schulform.
Ein Übergang ist nach jeder Klassenstufe am Ende des Schuljahres bei Erfüllen der Voraussetzungen möglich. Beim Wechsel nach der Klassenstufe 10 muss an einem allgemeinbildenden Gymnasium die Klassenstufe 10 wiederholt werden. Es ist jedoch auch ein Wechsel an ein Berufliches Gymnasium möglich. Dieser ist in der Schulordnung Berufliche Schulen geregelt.