- Es wird KEINEN Wechselunterricht geben, auch wenn die Überlastungsstufe erreicht wird.
- In der kommenden Woche wird wieder drei Mal pro Woche getestet.
- Die Maskenpflicht, auch im Unterricht, bleibt leider bestehen. Somit wird auch weiterhin nach den "Corona-Unterrichtszeiten" gearbeitet.
- In der ersten und zweiten Schulwoche werden Tests drei Mal pro Woche durchgeführt.
- In der ersten Woche gilt die Maskenpflicht im gesamten Haus, auch während des Unterrichts.
- In der zweiten Woche gilt (bis jetzt) während des Unterrichtes am Platz keine Maskenpflicht, aber an allen anderen Orten innerhalb der Schule bleibt sie wie bisher bestehen.
Wenn sich jedoch die Corona-Zahlen weiter stark erhöhen und die sogenannte "Vorwarnstufe" für das Erreichen der Überlastungsgrenze eintritt, gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichtes fort. - Sollte die Überlastungsgrenze überschritten werden, müssen wir wieder zum Wechselunterricht (ausgenommen Abschlussklassen) übergehen. Hoffen wir mal, dass das nicht passiert.
Schulleiter
... in der Zeit vom 16. bis 29.09.2021 konnten Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule am Impfzentrum Leipzig das Angebot zu einer Covid-19-Impfung nutzen.
Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeiten zur Zweitimpfung informieren.
Im Abstand von 4 bis 6 Wochen nach der Erstimpfung können:
- individuelle Termine beim Kinder- oder Hausarzt vereinbart
oder - die Standorte des mobilen Impfens genutzt werden (s. Anlage).
Aktualisierte Informationen zu den regelmäßigen Impfangeboten in den Leipziger Stadtteilen finden Sie unter www.drk-leipzig.de oder https://kee-leipzig.de/mobile-impfteams/.
Schulleiter
- Zweimaliger Selbsttest pro Woche
- Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts
Schulleiter
nach einer nochmaligen Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung für Schülerinnen und Schüler ausgestellt wurden, anerkannt werden.
Die Betriebsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist dabei nicht maßgebend. Es wird hiermit wieder zu der bisherigen Praxis zurückgekehrt.
- Die ersten zwei Schulwochen besteht im gesamten Schulgelände und in der gesamten Zeit Eures Aufenthalts Maskenpflicht (da die Inzidenz in Leipzig über 10 liegt).
Ausnahmen: Essen und Trinken, Ihr seid auf dem Hof und haltet einen Abstand von 1,50m zueinander ein, im Sportunterricht (Einhaltung eines Abstandes von 1,50m zueinander erforderlich) - Die Selbsttests werden in den ersten zwei Wochen dreimal wöchentlich (Inzidenz in Leipzig über 10) durchgeführt.
Ausgenommen von den Tests sind vollständig Genesene und vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung). Bitte bringt entsprechende Nachweise mit. Tests aus anerkannten Testzentren können weiterhin vorgelegt werden und werden anerkannt. - Die Schulbesuchspflicht gilt wieder. Eine Befreiung ist somit nur noch bei Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, die Erklärungen der Eltern reichen nicht mehr dafür aus.
Weigern sich Schülerinnen oder Schüler diesen Test durchzuführen, obwohl sie dies müssten, müssen Sie das Schulgelände umgehend verlassen. Die versäumten Unterrichtstage zählen als unentschuldigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Versäumte selbstständig nachholen.
2021 wird wieder in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands um die Wette geradelt. Ziel ist es Schadstoffemissionen für ein gutes Klima zu vermeiden und für einen fahrradfreundlicheren Straßenverkehr aufmerksam zu machen (siehe www.stadtradeln.de/home).
Seit 2017 sind wir dabei und konnten unser Ergebnis jedes Jahr deutlich steigern. Als Schule haben wir die Chance auf einen Gewinn von 250€, wenn wir es unter die besten 50 Teams schaffen.
- Neue Regelungen für den Schulbetrieb ab 14.06.2021, aktualisiert am 12.06.2021
- Regelbetrieb ab 31.05.2021
- Wichtige Veränderung: Selbsttests zu Hause nicht mehr anerkannt!
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